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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE


Wer im Alter finanziell gut abgesichert sein möchte, kann sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Eine ergänzende Vorsorge ist daher notwendig, zum Beispiel mit der betrieblichen Altersversorgung. Dabei werden Teile des Lohns in Leistungen umgewandelt, die dem Arbeitnehmer im Alter zugutekommen. Neue gesetzliche Regelungen haben die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren attraktiver gemacht. Wir informieren Sie gerne über Ihre individuelle Lösung!



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Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

 

Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses bestimmte Versorgungsleistungen zusagt. Im Regelfall sind dies Leistungen zur Altersversorgung, aber auch Leistungen für die Hinterbliebenenversorgung bei Tod oder zur Invaliditätsabsicherung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit kommen in Betracht.

 

Dem Arbeitgeber stehen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann sie entweder unmittelbar per Direktzusage selbst oder mittelbar über einen externen Versorgungsträger organisieren. Externe Versorgungsträger können Versicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds oder auch Unterstützungskassen sein.

 

Bei Versicherungen in Form der sogenannten Direktversicherung, bei Pensionskassen und bei Pensionsfonds spricht man auch von den versicherungsförmigen Durchführungswegen. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer bei diesen versicherungsförmigen Durchführungswegen seinen Beitrag nicht selbst ein. Die betriebliche Altersversorgung wird vielmehr finanziert durch den Arbeitgeber selbst oder aber durch den Arbeitnehmer in Form der Entgeltumwandlung. Bei einer Entgeltumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber, dass der Arbeitgeber Teile des Arbeitslohns oder des Gehalts in einen Vorsorgevertrag etwa bei einer Versicherungsgesellschaft, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfond einzahlt.


Besteht ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung?

 

Seit der Rentenreform 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Teilzeit arbeiten sowie für geringfügig Beschäftigte.


Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung?

 

Die betriebliche Altersversorgung kann nicht nur eine Absicherung im Alter, bei Tod oder im Invaliditätsfall bieten. Zusätzlich bietet die betriebliche Altersversorgung auch noch steuerrechtliche Vorteile für den Arbeitnehmer. Beiträge zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen sind, gleichgültig ob diese vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder vom Arbeitgeber geleistet werden, grundsätzlich steuerfrei.

  


Welche Leistungen werden angeboten?

 

Die vom Arbeitgeber abgeschlossene betriebliche Altersversorgung umfasst je nach Vereinbarung folgende Leistungen: finanzielle Sicherheit im Alter durch eine lebenslange Rente (ggf. in Verbindung mit einem Kapitalwahlrecht zu Beginn der Auszahlungsphase), eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen. Damit trägt die betriebliche Altersversorgung zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.

 

Dem Arbeitgeber bietet die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung die Chance, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem hilft die Versicherung in vielen Fällen, Lohnnebenkosten zu sparen. Die betriebliche Altersversorgung können auch Unternehmer für ihre eigene Altersvorsorge nutzen, beispielsweise Geschäftsführer von GmbHs.